Ab dem 4.12.2010 müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid.“
Unter die in der Verordnung benannten Kraftfahrzeuge fallen auch Kräder, Roller oder Mofas